Unternehmen, welche Anlagen zur Versorgung mit Gasen oder wassergefährdenden Stoffen betreiben, sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, gegebenenfalls ein Explosionsschutzdokument zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Unsere Mitarbeiter sind befähigte Personen gemäß § 2(7) BetrSichV und somit autorisiert, diese Dokumente zu erstellen. Gasversorgungsanlagen, sofern sie nicht zu den überwachungspflichtigen Anlagen zählen, gelten als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und sind regelmäßig zu prüfen.